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Der 20. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 ist Anlass zu neuen politischen Aktivitäten geworden; ein deutsch-polnischer Bildungsausschuss wurde ins Leben gerufen (ausführliche Information hier).

Die Berufung eines solchen Gremiums auf Regierungsebene lässt auf eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen im Bereich der Bildung hoffen. Zu erwarten ist eine konsequentere Bildungspolitik im Bezug auf die Sprache und Kultur des Nachbarlandes und eine bessere Abstimmung der Einzelmaßnahmen, insbesondere in Deutschland mit seiner föderalen Bildungsstruktur.

Zu den Hauptaufgaben des Ausschusses gehören:

  • die Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für den Polnischunterricht als Fremd- und Muttersprache im öffentlichen und privaten Schulzweig,
  • Abstimmung über die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Lehrern und über deren Einstellung,
  • Kooperation im Bereich der beruflichen Fortbildung und des Lehreraustausches,
  • Förderung der gemeinsamen Bildungsprojekte in den Schulen und Vorschuleinrichtungen (insbesondere in den Grenzregionen),
  • Förderung des schulischen und außerschulischen Jugendaustausches,
  • Kooperation im Hochschulbereich.

An der Arbeit des Ausschusses sind ca. 50 ständige Mitglieder, Vertreter des Bundes, der Länder, der polnischen Zentrale und der Wojewodschaften, beteiligt. Ihre Aufgabe ist es eine Bestandsaufnahme zu erstellen und eine Strategie für die zuständigen Institutionen vorzuschlagen.

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