Erfahrungsbericht zum 30. Jahrestag des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages << weiter

Runde politische Jahrestage werden oft von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen als Gelegenheit genutzt, über das Erreichte zu berichten. Anlässlich des 30. Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17.06.1991 zieht auch die Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte ihre Bilanz. Im Fokus steht ein Projekt, das aktuell als wichtigste Maßnahme zur Förderung der polnischen Sprache in Deutschland präsentiert wird. Einige Fakten, können daher vom öffentlichen Interesse sein.

  1. Die Gründung des vom Auswärtigen Amt und Freistaat Sachsen finanzierten Kompetenz- und Koordinationszentrums Polnisch geht auf Initiative und Vorläuferprojekt der Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte zurück. Bereits 2016 hat die Bundesvereinigung ein Projekt „Centrum Koordynacji i Promocji Języka Polskiego” in Zusammenarbeit mit dem Polnischen Rat Landesverband Berlin und mit finanzieller Unterstützung von etwa 100.000 EUR des polnischen Senats bundesweit durchgeführt (vgl. z.B. Kurier Szczeciński, „przez granice“ vom 27.10.2016).
  2. Im Oktober 2018 ist die Bundesvereinigung an das Auswärtige Amt mit dem Vorschlag zum dauerhaften Aufbau eines solchen Zentrums herangetreten und wurde als strategischer Partner bei der Umsetzung des Vorhabens akzeptiert (in der E-Mail des Ministeriums vom 18.10.2018 heißt es: „Das Sprachlernzentrum des AA (105-SLZ) wird in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte die ersten Schritte zum Kompetenzzentrum einleiten und einen Nukleus zu seiner Entstehung formen”).
  3. Offiziell wurde die Gründung des Zentrums vom deutschen und polnischen Außenminister am 13.12.2018 beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt hat die Bundesvereinigung an der Entwicklung und Konkretisierung aller Pläne 15 Monate lang gearbeitet. Es wurden: das Konzept, das Organigramm, die ausführlichen Finanz- und Wirtschaftspläne sowie das Programm für das erste Jahr (insgesamt 6 Expertisen) erarbeitet. Am Ende der diplomatischen Bund-Länder-Gespräche standen für das Vorhaben 100.000 EUR vom Kulturfond des AA und 90.000 EUR von der Landesregierung Sachsen zur Verfügung.
  4. Eine wichtige zu klärende Frage war in der Vorbereitungszeit der rechtliche Status des Projektträgers. Da eine selbstständige Institution entstehen sollte, kam zunächst eine Stiftung und dann eine gGmbH ins Gespräch. Im Protokoll eines Treffens der „Task Force“ am 2.05.2019 (in Anwesenheit des Vertreters der sächsischen Staatskanzlei) wurde u.a. festgehalten: „1. Erwogen wird die Gründung von KoKo als gGmbH, 2. Die Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte legt zeitnahe einen Entwurf der Geschäftsordnung für KoKo vor, 3. Die Bundesvereinigung legt die notwendige Einlage für eine gGmbH aus.“
  5. Vor dem entscheidenden Treffen mit Vertretern des AA und der Staatskanzlei Sachsen am 4.03.2020 war alles bereits „in Sack und Tüten” (z.B. der mit der Steuerkanzlei und dem Finanzamt konsultierte Gesellschaftervertrag der gGmbH). Das Treffen fand unerwartet im Internationalen Begegnungszentrum St. Marienthal statt, das von der Staatskanzlei Dresden im letzten Augenblick hinzugezogen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt war IBZ St. Marienthal am Vorhaben Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch nicht beteiligt. In dieser letzten Beratung wurde der Vertreterin der Bundesvereinigung knapp mitgeteilt, dass die Stiftung IBZ St. Marienthal Träger des Projekts und Zuwendungsempfänger werde und die Bundesvereinigung als Organisation im Projekt nichts zu suchen habe.
  6. Seit dem 01.07.2020 wird im IBZ ein Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch unter der Leitung des ehemaligen Projektbetreuers im AA ohne Polnischkenntnisse(!) aufgebaut. Eine Stellenausschreibung blieb aus.

Aus dieser Erfahrung zieht die Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte folgende Schlussfolgerungen:

  1. Artikel 20 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages [(1) … Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, haben das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft (…) (3) … ihre eigenen Bildungs-, Kultur- und Religionseinrichtungen, -organisationen oder -vereinigungen zu gründen und zu unterhalten, die um freiwillige Beiträge finanzieller oder anderer Art sowie öffentliche Unterstützung ersuchen können…] und die Entstehungsgeschichte des Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch stehen offenkundig in einem Gegensatz. Es zeigt sich, nicht alle Akteure sind gleich berechtigt und haben gleiche Chancen.
  2. Fairplay-Regeln gegenüber gesellschaftlichen Organisationen werden missachtet. Eine Stiftung, die zum Establishment gehört, kann sich ein fremdes Projekt aneignen ohne Rücksicht auf seine Initiatoren und Vorbereiter.
  3. Die Vergabe von Projekten wird nicht in der Sache, sondern durch personal-politische Konstellation begründet. In unserem Fall hat der gegenwärtige Projektträger weder sprachvermittelnde Kompetenz noch Potenzial, aus seiner geografischen Randlage Fördermaßnahmen im Bereich Polnisch bundesweit zu koordinieren.
  4. Öffentliche Mittel wurden undemokratisch und intransparent auf eine von der Lokalpolitik unterstützte Einrichtung übertragen, statt eine anvisierte selbständige Institution Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch zu gründen. Ein Projektwettbewerb bzw. eine Ausschreibung blieben aus, zivilgesellschaftliche Akteure waren damit von der Antragstellung ausgeschlossen.
  5.  Es gibt keinen einsichtigen Grund, warum gerade ein authentischer polnischer Partner von dem Vorhaben ausgebootet wird. Ausgerechnet im 30. Jahr des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit! Die praktische Umsetzung des politischen Willens bedarf stets gesellschaftlicher Unterstützung, auch von polnischer Seite.

Runde politische Jahrestage werden oft von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen als Gelegenheit genutzt, über das Erreichte zu berichten. Anlässlich des 30. Jubiläums des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17.06.1991 zieht auch die Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte ihre Bilanz. Im Fokus steht ein Projekt, das aktuell als wichtigste Maßnahme zur Förderung der polnischen Sprache in Deutschland präsentiert wird. Einige Fakten, können daher vom öffentlichen Interesse sein.

  1. Die Gründung des vom Auswärtigen Amt und Freistaat Sachsen finanzierten Kompetenz- und Koordinationszentrums Polnisch geht auf Initiative und Vorläuferprojekt der Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte zurück. Bereits 2016 hat die Bundesvereinigung ein Projekt „Centrum Koordynacji i Promocji Języka Polskiego” in Zusammenarbeit mit dem Polnischen Rat Landesverband Berlin und mit finanzieller Unterstützung von etwa 100.000 EUR des polnischen Senats bundesweit durchgeführt (vgl. z.B. Kurier Szczeciński, „przez granice“ vom 27.10.2016).
  2. Im Oktober 2018 ist die Bundesvereinigung an das Auswärtige Amt mit dem Vorschlag zum dauerhaften Aufbau eines solchen Zentrums herangetreten und wurde als strategischer Partner bei der Umsetzung des Vorhabens akzeptiert (in der E-Mail des Ministeriums vom 18.10.2018 heißt es: „Das Sprachlernzentrum des AA (105-SLZ) wird in enger Abstimmung mit der Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte die ersten Schritte zum Kompetenzzentrum einleiten und einen Nukleus zu seiner Entstehung formen”).
  3. Offiziell wurde die Gründung des Zentrums vom deutschen und polnischen Außenminister am 13.12.2018 beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt hat die Bundesvereinigung an der Entwicklung und Konkretisierung aller Pläne 15 Monate lang gearbeitet. Es wurden: das Konzept, das Organigramm, die ausführlichen Finanz- und Wirtschaftspläne sowie das Programm für das erste Jahr (insgesamt 6 Expertisen) erarbeitet. Am Ende der diplomatischen Bund-Länder-Gespräche standen für das Vorhaben 100.000 EUR vom Kulturfond des AA und 90.000 EUR von der Landesregierung Sachsen zur Verfügung.
  4. Eine wichtige zu klärende Frage war in der Vorbereitungszeit der rechtliche Status des Projektträgers. Da eine selbstständige Institution entstehen sollte, kam zunächst eine Stiftung und dann eine gGmbH ins Gespräch. Im Protokoll eines Treffens der „Task Force“ am 2.05.2019 (in Anwesenheit des Vertreters der sächsischen Staatskanzlei) wurde u.a. festgehalten: „1. Erwogen wird die Gründung von KoKo als gGmbH, 2. Die Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte legt zeitnahe einen Entwurf der Geschäftsordnung für KoKo vor, 3. Die Bundesvereinigung legt die notwendige Einlage für eine gGmbH aus.“
  5. Vor dem entscheidenden Treffen mit Vertretern des AA und der Staatskanzlei Sachsen am 4.03.2020 war alles bereits „in Sack und Tüten” (z.B. der mit der Steuerkanzlei und dem Finanzamt konsultierte Gesellschaftervertrag der gGmbH). Das Treffen fand unerwartet im Internationalen Begegnungszentrum St. Marienthal statt, das von der Staatskanzlei Dresden im letzten Augenblick hinzugezogen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt war IBZ St. Marienthal am Vorhaben Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch nicht beteiligt. In dieser letzten Beratung wurde der Vertreterin der Bundesvereinigung knapp mitgeteilt, dass die Stiftung IBZ St. Marienthal Träger des Projekts und Zuwendungsempfänger werde und die Bundesvereinigung als Organisation im Projekt nichts zu suchen habe.
  6. Seit dem 01.07.2020 wird im IBZ ein Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch unter der Leitung des ehemaligen Projektbetreuers im AA ohne Polnischkenntnisse(!) aufgebaut. Eine Stellenausschreibung blieb aus.

Aus dieser Erfahrung zieht die Bundesvereinigung der Polnischlehrkräfte folgende Schlussfolgerungen:

  1. Artikel 20 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages [(1) … Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, haben das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft (…) (3) … ihre eigenen Bildungs-, Kultur- und Religionseinrichtungen, -organisationen oder -vereinigungen zu gründen und zu unterhalten, die um freiwillige Beiträge finanzieller oder anderer Art sowie öffentliche Unterstützung ersuchen können…] und die Entstehungsgeschichte des Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch stehen offenkundig in einem Gegensatz. Es zeigt sich, nicht alle Akteure sind gleich berechtigt und haben gleiche Chancen.
  2. Fairplay-Regeln gegenüber gesellschaftlichen Organisationen werden missachtet. Eine Stiftung, die zum Establishment gehört, kann sich ein fremdes Projekt aneignen ohne Rücksicht auf seine Initiatoren und Vorbereiter.
  3. Die Vergabe von Projekten wird nicht in der Sache, sondern durch personal-politische Konstellation begründet. In unserem Fall hat der gegenwärtige Projektträger weder sprachvermittelnde Kompetenz noch Potenzial, aus seiner geografischen Randlage Fördermaßnahmen im Bereich Polnisch bundesweit zu koordinieren.
  4. Öffentliche Mittel wurden undemokratisch und intransparent auf eine von der Lokalpolitik unterstützte Einrichtung übertragen, statt eine anvisierte selbständige Institution Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch zu gründen. Ein Projektwettbewerb bzw. eine Ausschreibung blieben aus, zivilgesellschaftliche Akteure waren damit von der Antragstellung ausgeschlossen.
  5.  Es gibt keinen einsichtigen Grund, warum gerade ein authentischer polnischer Partner von dem Vorhaben ausgebootet wird. Ausgerechnet im 30. Jahr des Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit! Die praktische Umsetzung des politischen Willens bedarf stets gesellschaftlicher Unterstützung, auch von polnischer Seite. Zusammengetragen von Anna Zinserling
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