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Studentische Praktika im Rahmen des Erasmus-Programms

Polnischen Studenten, die das Deutsche beherrschen, bieten wir die Möglichkeit, bei uns ein Praktikum zu absolvieren. Für die Zeit des Praktikums (von 3 bis maximal 12 Monate) können die Studenten ein Stipendium an ihrer Alma Mater beantragen.

Das individuelle Praktikumsprogramm wird der Fachrichtung der Studierenden angepasst. Die Kandidaten vereinbaren es mit dem Vorstand der Bundesvereinigung. Es kann folgende Bereiche umfassen:

  • Internetrecherchen, Aktualisierung der Internetseite,
  • Sammeln von Material zu den deutsch-polnischen Beziehungen, zu polnischen Einwanderern, zum Polnischunterricht in Deutschland, zum Bildungssystem in den einzelnen Bundesländern etc.,
  • Kontaktpflege mit der Lehrerschaft des Polnischen in Deutschland,
  • Beteiligung an der Konzipierung und Durchführung von Kultur- und Bildungsprojekten.

Das Erasmus-Stipendium deckt teilweise die Kosten des Aufenthalts in Berlin. Die Höhe des Stipendiums variiert von Hochschule zu Hochschule.
Der Kandidat sollte sich an das Büro für Internationale Zusammenarbeit seiner Hochschule wenden und folgende Unterlagen einreichen:

  • Praktikumsprogramm (Training Agreement),
  • Beschreibung der aufnehmenden Einrichtung und der Nachweis ihrer Zustimmung zum Praktikum,
  • Bewerbung mit Auflistung der voraussichtlichen Vorteile für den Kandidaten (z.B. Berufserfahrung, zusätzliche Qualifikation),
  • Stellungnahme des Erasmus-Beauftragten an der Fakultät oder eines ECTS-Koordinators zu der aufnehmenden Einrichtung und dem Profil des Praktikums,
  • Sprachzertifikate,
  • Einverständnis des Betreuers der Magisterarbeit (nur m Falle der Studenten im letzten Studienjahr).

Den Praktikums-Vertrag unterzeichnet der Kandidat mit seiner Hochschule.
Das Praktikumsprogramm (Training Agreement) ist eine Vereinbarung zwischen dem Studenten, der aufnehmenden Einrichtung und der Hochchschule, die im Vorfeld unterzeichnet werden muss. Die vollständige Absolvierung des Praktikums wird von der Hochschule regulär anerkannt.

Jeder Erasmus-Stipendiat muss vor der Ausreise eine Unfall- und Krankenversicherung abschliessen. Eine Grundversicherung garantiert die Europäische Krankenversicherungskarte, ausgestellt von NFZ (weitere Informationen auf der Webseite des NFZ).

Mehr über Erasmus-Praktika finden Sie unter: http://www.erasmus.org.pl/index.php/ida/44/

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